Sie wollen etwas Gutes für die Gesellschaft tun. Sie wollen nicht nur kurzfristig spenden, sondern auf Dauer Mittel zur Verfügung stellen. Geht das auch mit „kleinem“ Geld?

Sehr gut sogar. Denken Sie hierbei nicht nur an Spenden, sondern auch an „Zustiftungen“. Denn Zustiftungen sind Zuwendungen in schon bestehende Stiftungen. Somit sind Zustiftungen, die einem gemeinnützigen Zweck dienen, auch vor dem Zugriff Dritter sicher. Somit haben sie eine nachhaltige Wirkung auf die Gesellschaft.

Kleine Stiftungen erwirtschaften einfach zu wenig Geld, um einen sinnvollen Zweck sicherzustellen. Denn oftmals fressen die Verwaltungskosten den Wirtschaftsertrag von zu kleinen Stiftungen auf.

 



 

Wenn Sie also Stifter oder Stifterin werden wollen, dann bedienen Sie eine bereits bestehende Stiftung. Machen Sie dies zu Ihren Lebzeiten, dann können Sie ja miterleben, wie Ihre Zustiftung viele gute Projekte voranbringt.

Gibt es Steuervorteile?

Ob Sie einmal oder mehrmals zustiften. Bis zu 1 Million Euro kann man über 10 Jahre verteilt steuerlich geltend machen. Darüber hinaus jedes Jahr bis zu 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens.
 


 

Welcher Zweck muss erfüllt sein?

Steuererleichterungen bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer greifen nur dann, wenn der Zweck Ihrer Zustiftung im Katalog der steuerlich begünstigten Zwecke aufgeführt ist. Somit sind fast alle gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecke hierfür steuerbegünstigt.

Da nicht alle Stiftungen an kleine Zustiftungen interessiert und offen sind, erkundigen Sie sich vor Ort oder auch beim Bundesverband Deutscher Stiftungen, bei Ansprechpartnern bei Banken, Anwälten oder Stiftungsberatern.

Im Web erhalten Sie Informationen und Unterstützung bei:
www.stiftungen.org
www.stiftungsagentur.de
www.stiftungsverband.de
www.die-deutschen-buergerstiftungen.de

Automiete neuer Trend

Bei den momentanen Spritpreisen überlegen sich viele Deutsche, wie sie nicht nur von A nach B günstig fahren können sondern auch, ob sie überhaupt einen eigenen PKW brauchen. Denn es sind ja nicht nur die Spritpreise, die zu schultern sind. Versicherung, die Kfz-Steuer, Wartung und die Anschaffungskosten machen jeden gefahrenen Kilometer zu einem teuren Vergnügen.

 



 

Die, die wegen der Mietkosten von der Stadt aufs Land umgezogen sind, sehen sich jetzt einem Kostenkomplex gegenüber, der die eigenen finanziellen Reserven auffrisst. Selbst der Weg zur Arbeit ist mit dem vom Finanzamt geholten Kilometergeld nicht zu egalisieren. Laut der Betriebskostentabelle des ADAC fängt ja schon beim Kleinwagen jeder gefahrene Kilometer mit 29 Cent an, ausschließlich der nicht eingerechneten Anschaffungskosten.

Eigenes Auto ist kein Muss mehr

Nach einer repräsentativen Umfrage von der Unternehmensberatung Progenium unter Volljährigen, sehen nur noch 17 Prozent der Befragten ein Auto als Statussymbol an. Die Gesellschaft für internationale Marktforschung und Beratung Sigma aus Mannheim sieht gerade bei jungen Menschen in Städten wegen der Probleme mit Parkplatz und Kosten einen zunehmenden Verzicht auf das eigene Auto.
 


 
Somit rechnet sich das Carsharing. Es wird eine einmalige Anmeldegebühr zwischen 19 und 29 Euro fällig. Zuzüglich ein je nach Anbieter zu zahlender Stundenpreis zwischen 12 und ca. 18 Euro. Auch wenn dies auf den ersten Blick teuer erscheint, die Betriebskosten und Anschaffungskosten eines eigenen Autos relativieren dieses Carsharing bei nüchternem Blick umso mehr.

Internet ist wichtiger als eigenes Auto

Somit steigt der Bedarf – gerade bei jungen Menschen – auf Carsharing, einer kurzfristigen Miete von Fahrzeugen gerade in Ballungsgebieten der Bundesrepublik. Diesen Trend machen sich jetzt zunehmend auch die Automobilhersteller zu eigen. Ob Daimler, BMW oder Volkswagen. Sie bieten ihre eigenen Modelle in verschiedenen Gebieten zur kurzfristigen Miete an.

Fast 200.000 Deutsche nutzen laut Bundesverband Carsharing mittlerweile die zur Miete angebotenen 5000 Autos. Die Nachfrage nimmt rasant zu. Mittlerweile sehen das auch die Automobilhersteller so, indem sie vermehrt ihre Angebotspalette ausbauen.
 



 

Auch die Deutsche Bahn sieht hier mit dem Carsharingunternehmen Flinkster bereits in über 140 Städten Mietstationen vor, wo Autos rund um die Uhr gemietet werden können. Ähnliche Systeme findet man bei Unternehmen wie Stadtmobil Berlin, Stattauto München oder Greenwheels.

Wie die Berechnungen des ADAC zeigen, musste für das Autofahren im Jahr 2000 im Schnitt 3340 Euro pro Jahr, im Jahr 2005 bereits durchschnittlich 3900 Euro und im Jahr 2010 schon stolze 4380 Euro aufgebracht werden. Und es wird noch immer teurer werden.

Die Mobilität wird hierzulande immer teurer werden. Demzufolge wird es sich lohnen, über neue Nutzungsmodelle nachzudenken.

Witwen- und Witwergrenzen

Nach dem 01.01.2012 wird die für die große Witwen- oder Witwerrente zugrunde gelegte Altersgrenze stufenweise angehoben.

Früher erhielt man die große Witwen- oder Witwerrente, wenn ein Versicherter stirbt und der überlebende Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner das 45. Lebensjahr vollendet hat.

 



 

Heute hingegen wird die große Witwen- oder Witwerrente erst später im Rahmen der angehobenen Altersgrenzen geleistet. Ab 2029 gilt für alle Todesfälle die Altersgrenze von 47 Jahren.
Wie sich diese stufenweise angehobene Altersgrenze auswirkt, zeigt die von unserer Redaktion www.apo-vital.de erfragte Liste.

Todesjahr des Versicherten          neue Altersgrenzen

2012                                45. Lebensjahr + 1 Monat

2013                                45. Lebensjahr + 2 Monate

2014                                45. Lebensjahr + 3 Monate

2015                                45. Lebensjahr + 4 Monate

2016                                45. Lebensjahr + 5 Monate

2017                                45. Lebensjahr + 6 Monate

2018                                45. Lebensjahr + 7 Monate

2019                                45. Lebensjahr + 8 Monate

2020                                45. Lebensjahr + 9 Monate

2021                                45. Lebensjahr + 10 Monate

2022                                45. Lebensjahr + 11 Monate

2023                                46. Lebensjahr

2024                                46. Lebensjahr+ 2 Monate

2025                                46. Lebensjahr + 4 Monate

2026                                46. Lebensjahr + 6 Monate

2027                                46. Lebensjahr + 8 Monate

2028                                46. Lebensjahr + 10 Monate

ab 2029                             47. Lebensjahr

 



 

Geht ein Haus- oder Wohnungsschlüssel verloren, kann dies dem Mieter sehr teuer werden!

Aus gegebenem Anlass haben wir einmal recherchiert, ob und wann und wie ein Verlust zu einem umfangreichen Ersatzanspruch des Vermieters führt. Gleichfalls kann es kosten, einfach einen Schlüsseldienst ohne Kostenüberprüfung mit der Öffnung der Wohnung zu beauftragen. Wir hier in der Redaktion von www.apo-vital.de haben einmal einige Fakten zusammengetragen.
 



 

Beweispflicht bei Diebstahl

Inwieweit der Mieter bei Schlüsselverlust schadenersatzpflichtig wird, hängt davon ab, wie sorgfältig er mit dem Schlüssel umgegangen ist und ob Missbrauchsgefahr durch Dritte besteht. Denn ein Schlüssel darf nicht gut sichtbar oder an leicht zugänglichen Orten wie Fussmatte, Briefkasten, Blumenkübel etc. deponiert werden. Diese Handhabe wird als sorgfaltswidrige Pflichtverletzung gewertet – mit der Folge, dass eine Schadenersatzpflicht des Mieters begründet ist.

Wird dem Mieter allerdings der Schlüssel gestohlen, so scheidet ein Ersatzanspruch des Vermieters aus. Grundsätzlich muss allerdings der Mieter die entlastenden Umstände begründen. Und dies am Besten mit einer Strafanzeige gegen Unbekannt.

Sehr teuer – Austausch einer Schließanlage

Kann der Mieter dem Vermieter den Verlust des Schlüssels nicht begründet darlegen – z.B. wenn in einer Wohnanlage befürchtet wird, dass Unbekannte evtl. Zugang zum Gebäude haben könnten – so kann der Vermieter aus Fürsorgepflicht den anderen Mietern gegenüber den Austausch einer Schließanlage fordern. Es gilt hier immer zu überprüfen, ob die Möglichkeit eines Missbrauchs durch Dritte ausgeschlossen werden kann.
 



 

Aber in diesem Fall muss auch der Vermieter unter Beweis stellen, ob und wo sich alle für die Schließanlage ausgelieferten und nachgefertigten Schlüssel befinden. Ansonsten kann er unter Umständen die Kosten des Austausches nicht in vollem Umfang geltend machen.

Informationspflicht des Vermieters

Der Vermieter muss allerdings dem Mieter schon beim Eingehen des Mietverhältnisses umfassend darlegen, dass bei Schlüsselverlust der komplette Austausch der Schließanlage droht. Ansonsten wird ein Schadenersatzanspruch gemindert.

Stichtag, 30. November, rückt näher

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Alle Versicherungsdetails genau lesen ist die Devise.

Denn ein ungeprüfter Versicherungswechsel kann sich im Detail negativ auswirken. Vor dem Hintergrund, oft einige Hundert EUR auf die Schnelle zu sparen, sollte das Kleingedruckte in den Verträgen genau gelesen werden.
 

Achten Sie auf Vorschriften der Versicherer

Wie hoch ist z.B. die Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung, wer schreibt bei einem Schaden die Reparaturwerkstatt vor, wie hoch ist die Rückstufung im Schadensfall,  ist ein Rabatt-Retter integriert, handelt es sich um eine sogenannte Mallorca-Police, wird beim bisherigen Versicherer ein Kundenrabatt (z.B. wenn bereits ein anderer Vertrag dort geführt wird) eingeräumt?

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Sie sehen, vieles ist zu analysieren. Denn ob eine Versicherung gut ist, zeigt sich in der Regel, wenn sie z.B. bei der Regulierung eines Schadens gefordert ist.  Wie schnell lässt sie einen Schaden reparieren, will sie sich aus ihrer Pflicht des Regulierens stehlen?

Das Wichtigste in Kürze:
 



 

Die Deckungssumme der Kfz-Versicherung sollte bei 100 Millionen Euro liegen, denn bei einem schweren Unfall sind 2-stellige Millionen-Schadenshöhen schnell erreicht. Zumal der Unfallverursacher für einen Schaden ebenfalls mit seinem gesamten Privatvermögen haften kann.

Alkohol,Drogen und Leichtsinn ausgeschlossen

Einwände der Versicherer auf grobe Fahrlässigkeit gerade bei Kaskoschäden sollte ausgeschlossen sein. Allerdings kommt ein Versicherer bei Schäden durch Leichtsinn( Schlüssel steckte) oder durch Alkohol- oder Drogenkonsum  für deren Regulierung nicht auf.

Überlegen Sie die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung bei einer Schadensregulierung, denn dies senkt Ihren Versicherungsbeitrag.

Rabattmöglichkeiten

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Geld zum Sparen


Schauen Sie genau nach, welche Rabattmöglichkeiten die Versicherer sonst noch einräumen.  Preisnachlässe für Wenigfahrer, Abstellorte nachts für das Kfz (z.B. Garage), Teilnehmer aus dem öffentlichen Dienst, Personen mit Fahrsicherheitstraining, aus Automobilklubs, die Sparliste kann lang sein.

Regionalklassen, also wo liegt Ihr Wohnort, zeigen starke Unterschiede in den Versicherungsbeiträgen auf.

Achten Sie auf den Wechseltermin der Kfz-Versicherung am 30. November des Jahres. Kündigen Sie per Einschreiben mit Rückschein. Hat der Versicherer den Beitrag für das kommende Jahr erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Beitragsrechnung des Versicherers bei Ihnen.

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Steuer-Daten-CD jagt Steuer-Sünder

Staatsanwälte und Steuerfahnder jagen Steuerhinterzieher. Razzien sind in den nächsten Tagen zu erwarten, sobald die frisch vom Bundesfinanzministerium gekaufte CD mit etwa 3000 Daten von Steuerhinterzieher – hier soll es sich vornehmlich um deutsche HSBC-Bankkunden handeln – ausgewertet sind.

Schloss in

Steuerschloss - fotolia.com

Der Schlüssel steckt

Wenn die Steuerermittler angefangen haben, die Daten auf der CD mit den vorhandenen Steuerdaten in den Finanzämtern abzugleichen und wenn die Betroffenen Kenntnis von der Entdeckung haben, hilft auch keine steuerbefreiende Selbstanzeige mehr.

Eine Selbstanzeige ist nur dann möglich, solange die Behörden die „Hinterziehung“ noch nicht entdeckt haben.

Für Viele hilft nur noch beten

Dieses Publikmachen des CD-Erwerbes scheint den Steuerbehörden gar nicht ungelegen zu kommen, erhöht sich doch der Druck der Steuerflüchtlinge, sich zu outen. Dies kann sich zwar immer noch strafmildernd auswirken und eine Razzia verhindern, wenn die gemachten Angaben der Steuerflüchtlinge mit den bei den Fahndern vorliegenden Daten übereinstimmen.

Die Steuerehrlichkeit wird steigen

Da auch die betroffene Bank HSBC Trinkaus sich mit der Bemerkung: „Die Kunden sind für die Versteuerung ihres Vermögens selbst verantwortlich“ bedeckt hält, wird sich zukünftig die Steuerehrlichkeit erhöhen müssen. Vor dem Hintergrund, dass der Staat jederzeit angebotene Steuerdaten-CDs passiv erwerben wird.

Arbeitszimmer – Fiskus wird toleranter

Nutzen Sie ein dem Finanzamt angezeigtes Arbeitszimmer auch privat? Ist Ihr häusliches Arbeitszimmer mit Fernseher, Couchtisch und Sofa bestückt?

Steuerbescheide offen halten

Dann halten Sie Steuerbescheide, in denen Ihr Finanzamt die auf Ihr Arbeitszimmer umgelegten Kosten in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils auch bei privater Mitnutzung nicht zum Abzug anerkannt hat, per Einspruch unbedingt offen. Gleichzeitig beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH in dieser Sache. Denn hierfür ist zur Klärung der Rechtslage ein Musterprozess beim Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Aktenzeichen X R 32/11 anhängig.

Ein Sieg für das Home-Office

Grundlage für diese Rechtslage ist ein Urteil des Finanzgerichtes Köln unter dem Aktenzeichen (AZ. 10 K 4126/09), wonach die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer – sofern kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist – auch bei erheblicher Privatnutzung ( d.h. über zehn Prozent) in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils abziehbar sind.

Wohnungsplan beilegen


Damit der Fiskus Ihre örtliche Gegebenheit besser einschätzen kann, inwieweit der Anteil der Aufwendungen für den Büroraum für die Aufteilung in beruflich und privaten Nutzungsgrößen Ihrer Wohnung anzurechnen ist, lohnt es sich auf jeden Fall, einen Wohnungsplan Ihrem Einspruch beizufügen.

Wann zählt ein Arbeitszimmer

Das Finanzamt akzeptiert den Werbungskostenabzug:
+ bis max. 1250 EUR – wenn kein anderer Arbeitsplatz für Ihre Tätigkeit zur Verfügung steht;
+ bis unbegrenzt – wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt für die berufliche und betriebliche Tätigkeit bildet;
+ bis unbegrenzt – wenn es sich um ein außerhäusliches Arbeitszimmer handelt;
+ bis unbegrenzt – wenn das Arbeitszimmer an den Arbeitgeber vermietet wird.

Arbeitsmittel absetzbar

Generell gilt: Ohne Abzugsbeschränkung sind Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bücherregal, Bücherschrank, Stühle, Papierkorb, Schreibtischlampe, Fachliteratur, Pinnwand, Bürocontainer und sonstige beruflichen Einrichtungen absetzbar. Ebenso Computer, Telefon, Fax, Anrufbeantworter, Rechenmaschine je nach Beruf. Hierbei gilt: Bei Kosten bis zu 487,90 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) sind Aufwendungen für berufliche Anschaffungen sofort absetzbar. Liegt der Anschaffungspreis darüber, sind diese Mittel über die vom Fiskus angesetzte Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben.


Alle einem anerkannten Arbeitszimmer direkt zuordenbaren Aufwendungen können entweder in voller Höhe oder bis zum Betrag von 1250 EUR steuerlich abgestzt werden. Hierzu zählen: Renovierungskosten, Teppichboden, Tapeten, Vorhänge. Andere für die Ausschmückung eines Raumes vorgesehene Kosten werden nur dann anerkannt, wenn sie auch angemessen sind.

Anteilige Unterhaltskosten

Laufende Unterhaltskosten für die Wohnung oder für das Haus wie Miete, Heizung, Strom, Wasser, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Abwasser, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hauswart, Gebäudeabschreibung, Schuldzinsen sind im Verhältnis nach der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche anteilig absetzbar.

Damit dies auch alles funktioniert gilt auch hier: unbedingt alle Belege sammeln.

Welche Steuer auf Rente ab wann…

Zum Nachteil der Rentner hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt – auf die Frage, ob bei der Rentenbesteuerung aVersteigerung1 in ltes oder neues Recht zählt – ein neues Urteil gefällt. Auch wenn der Rentenantrag vor dem 1. Januar 2005 gestellt wurde, müssen Rentner auf ihre Rente oder Rentennachzahlungen die seit 2005 geltenden höheren Steuern zahlen. Es gilt nämlich der Tag der Überweisung der Rente.


Abhängig vom Jahr des Rentenbeginns steigt der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente laut Alterseinkünftegesetz von zunächst 50 Prozent im Jahr 2005 auf 100 Prozent bis zum Jahr 2040.

Hierzu stellte der BFH nochmals fest: Für alle Renten, die ab dem 1. Januar 2005 den Rentnern zufließen, gilt das neue Recht. (Az. X R 56/09, X R 19/09, X R 33/09, X R 1/10).

Hurra, endlich Rentner. „Endlich kann ich jetzt tun und lassen, was und wie und wann ich will“, sagen sich viele, die die Schwelle der Arbeit überschritten haben. Für viele „Alten Rentner“ galt die grenzenlose Freiheit auch in Steuerangelegenheiten.

Für die „jungen Rentner“ gilt dies nicht. Die Steuerpflicht geht wie der Schatten im Licht hinter ihnen her. Selbst im hohen Alter ist man gegen eine Steuererklärung nicht immun. Sei es, wenn das zu versteuernde Einkommen über den Grundfreibetrag von 8.004 EUR bei Alleinstehenden oder über 16.008 EUR bei Verheirateten liegt.

Als Einkünfte sind zu nennen: die gesetzliche und privaten Renten, Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen und vieles mehr.

Wie werden die Renten versteuert?

Ab der Reform der Rentenbesteuerung in 2005 gilt: Ist der Rentenbeginn bis zum Jahr 2005 gegeben, sind 50 Prozent der gesetzlichen Renteneinkünfte ab dem Jahr 2005 zu versteuern. Die anderen 50 Prozent der Rente sind auf Dauer zukünftig steuerfrei. Denn der steuerfreie Teil der Rente richtet sich nach dem Rentenbeginn. Aber dieser steuerfreie Rentenanteil sinkt jährlich um 2 Prozent.

Somit steigt für jedes spätere Jahr des Rentenbeginns der steuerpflichtige Rentenanteil um 2 Prozent. Maßgeblich hierfür ist immer das Jahr des Rentenbeginns.

Deshalb gilt für alle zukünftigen Rentner, dass ein immer steigender Rentenanteil zu versteuern ist. Bis zum Jahr 2040 ist der dann zu versteuernde Rentenanteil bei 100 Prozent gegeben.

Der gläserne Rentner

Diese Rentenreform des Jahres 2005 zwingt quasi die zukünftigen Rentner, jedes Jahr eine Steuerklärung abzugeben. Es heißt also auch für Rentner in der Zukunft, soweit ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, fleißig Belege zu sammeln, um Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen, außergewöhnliche Belastungen und vieles mehr geltend zu machen.

Die Steuererklärungsschonfrist der Rentner beim Finanzamt ist vorbei. Die Zeit des gläsernen Rentners ist vorbei. Denn das Finanzamt schaut sehr genau hin. Aber es lohnt sich in jedem Fall, die Steuererklärungen nicht beiseite zu schieben.

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Die Leserinnen und Leser erhalten einen Überblick auf die verschiedenen Abzock-Methoden geldgieriger Betrüger.

Der Autor Sven Meissner wurde selbst einmal tragisches Opfer von hinterlistiger Internet-Abzocke. Jetzt will er die Leser mit dieser Sammlung betrügerischer Maschen für den Alltag sensibilisieren.

Seine Meinung:

„Man muss nicht immer erst selbst Opfer von Betrug werden, um dazuzulernen und Vorkehrungen zu treffen.

Vielmehr sollte jeder aus den Erfahrungen Anderer oder aus entsprechenden kriminellen Geschehnissen lernen und diese für seinen persönlichen Schutz maximal präventiv verwerten.

Denn durch die zunehmende Anzahl von, zum Teil hoch professionell agierender Betrüger, sind wir alle täglich der Gefahr ausgesetzt, Opfer von Abzocke zu werden – im Internet wie auch im Alltag!“

Wenn Sie also künftig nicht mehr so einfach „reinfallen“ wollen, sollten Sie diesen Ratgeber unbedingt gelesen haben.

Denn danach werden Sie vorsichtiger. Ja, weil Sie jetzt einige Fallstricke des Lebens kennen – online wie auch im realen Leben.

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