Hep 157x104 in Was vor zehn Jahren nicht für möglich erschien: heute ist eine Hepatitis C-Erkrankung oft – also immer mehr – eine heilbare Erkrankung. Neue Medikamente haben deutlich weniger Nebenwirkungen und sind gleichzeitig wirksamer als bisher bei kürzeren Therapiestrategien.

Das von vielen Betroffenen gefürchtete Interferon wird aufgrund seiner Nebenwirkungen immer häufiger verzichtbar. Seit Anfang September sind für die Hepatitis-C-Genotypen 1, 2, 3 und 4 Interferon-freie-Therapien allgemein verschreibbar. Bei den Genotypen 5 und 6 unter bestimmten Voraussetzungen.


HCV-Genotypen sind zu wissen

Unbedingt wichtig zu wissen ist, welchen Genotyp das Hepatitis-C-Virus hat, da die Virustypen unterschiedlich auf die verschiedenen Wirkstoffe ansprechen. Wir kennen sechs verschiedene Genotypen, die sich weiterhin in noch mehr Subtypen aufteilen. Die Medikamente sind hoch wirksam bei dem einen Typ und wirkungslos bei einem anderen. Dies bedeutet im Umkehrschluss: jeder Patient muss an ein Medikament oder an Medikamentenkombinationen in seiner Therapie angepasst werden, um das Hepatitis-C-Virus wirkungsvoll eliminieren zu können.

Sehr hohe Medikamentenpreise

Ein Hemmnis bei der Verschreibung ist: die neuen Medikamente sind sehr teuer. Die aktuell verfügbaren Kombinationstherapien kosten oft mehr als 100 000 Euro, in seltenen Fällen sogar über 200 000 Euro. Allerdings dürften diese Preise in den kommenden ein bis zwei Jahren sich entspannen. Weitere Substanzen werden kommen. In Amerika ist bereits das erste Kombinationspräparat beim Genotyp 1 zugelassen- also eine Therapiemöglichkeit in einer Tablettenform ohne Interferon oder Ribaverin.


Kontakt mit Krankenkasse aufnehmen

Auch wenn sich verschiedene Krankenkassen gegen eine Erstattung dieser hochpreisigen Therapien noch sträuben, ebenso natürlich auch verschiedene Fachärzte aufgrund eventuell angedachter Regressforderungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit, so wird doch demnächst kein Weg an einer Interferon-freien Therapie vorbeiführen, dafür sind die Nebenwirkungen für den einzelnen Patienten einfach zu hoch. Zusätzlich kommt noch hinzu, dass die Therapiedauer mit den neuen Substanzen sich wesentlich verkürzen. Eine frühzeitige Heilung von Hepatitis C bedeutet auch eine Vermeidung von Kosten durch Spätfolgenbehandlungen. Um auf der sicheren Seite einer Kostenerstattung mit den neuen hochpreisigen Medikamenten zu sein, ist angeraten, hierüber mit den Krankenkassen direkt zu reden.

Compliance der Patienten

Weltweite Studien zeigen, nur 50% der Patienten nehmen ihre verordneten Medikamente ein. Was ist ein Behandlungsplan gerade bei chronischen Erkrankungen wert, wenn der Hauptgrund einer mangelnden Therapietreue die Vergesslichkeit ist. Kommen noch Nebenwirkungen, die vom Arzt nicht ausreichend erklärt wurden, hinzu, der alltägliche Stress sich zusätzlich „Streikpotentiale“ der Patienten einverleibt, lässt sich ein Therapieplan umso schwieriger in den alltäglichen Lebensplan einbauen.

 



 

Ohne eine gute Information geht es nicht

Nur wer ausreichend über seine Erkrankung informiert wurde, die daraus folgernde Therapie genau einzuschätzen weiß mit all ihren eventuellen Nebenwirkungen, übernimmt umso leichter und besser für sich selbst Verantwortung. Hier ist auch der umfassende Informationwille des Arztes gefragt. Allerdings sollte auch der Patient unbedingt nachfragen. Wenn er etwas nicht verstanden hat, sollte er sich nicht scheuen, beim Arzt seines Vertrauens nachzufragen.

Selbst aktiv werden

Besonders bei chronischen Krankheiten sollte die Medikamenteneinnahme nicht selbstständig abgebrochen oder gar verändert werden. Folgeerkrankungen belasten den Gesundheitszustand des Patienten und natürlich die Kostensituation der Krankenkassen. Die hierbei an einer guten „Compliance“ interessiert sind, zumal die Kosten aus einer mangelnden Therapietreue mit entsprechenden zusätzlichen Behandlungen in Praxen oder Krankenhäusern zu begleichen sind.
 



 

Hilfen gegen Vergesslichkeit

Legen Sie sich Erinnerungshilfen für Ihre Tabletteneinnahme an:

> nutzen Sie Kalendereinträge oder stellen Sie sich Ihren Wecker ein;
> verwenden Sie Dosierungshilfen aus der Apotheke;
> führen Sie ein Patiententagebuch, dokumentieren Sie nicht nur Ihre Medikamenteneinnahme, sondern auch die evtl. gemessenen Werte von Blutdruck oder Blutzucker;
> nutzen Sie angebotene Schulungen seitens der Krankenkassen.

Wichtig – Kontakt mit Selbsthilfegruppen

Fühlen Sie sich im Umgang mit Ihrer Krankheit noch unsicher, suchen Sie den Kontakt mit Selbsthilfegruppen, die Ihnen eine starke Stütze sein können.
 



 

Aus unserer regionalen Nähe haben wir z.B. die Hepatitis-Selbsthilfegruppe-Kreis Heinsberg e.V. im westlichsten Kreis Deutschlands gefunden, – Website unter www.hepatitis-heinsberg.de – , die mit Seminaren und Aktionen über das Krankheitsbild „Lebererkrankungen“ umfassend informiert. Hier bleibt keiner ohne einer mitfühlenden Hilfe, zumal vor dem Hintergrund, dass die Leber ja normalerweise keine Schmerzen bereitet und deshalb viele nicht über ihre Lebererkrankung wissen.

Welchen Wert hat Ihre Leber?

Da sich Lebererkrankungen im frühen Stadium gut behandeln und durch Änderung des Lebensstils positiv beeinflussen lassen, ist Früherkennung immens wichtig. Je früher eine Lebererkrankung diagnostiziert wird, desto höher sind die Chancen auf eine vollständige Heilung. Es lohnt sich also, dem lebenswichtigen Organ Leber mehr Wertschätzung entgegenzubringen.

Mit Foto Schutz vor Missbrauch

Haben Sie schon Post von Ihrer Krankenkasse erhalten? Mit der Bitte, ein Passfoto einzuschicken?

Derzeit befindet sich die neue Gesundheitskarte der Krankenkassenversicherten in der Einführungsphase. Dazu bitten die Krankenkassen etwa 10 Prozent ihrer Versicherten, ein Passfoto einzuschicken, um die neue elektronische Gesundheitskarte auszustellen. Dies ist eine Auflage der Bundesregierung für das Jahr 2011. Mit einem eingebauten Passfoto soll dem Kartenmissbrauch durch Fremde vorgebeugt werden. Denn dieser Missbrauch verursacht im Schnitt jährliche Gesundheitsmehrkosten im zweistelligen Millionenbereich.
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Was soll gespeichert werden

Zur Zeit können aus technischen Gründen nur die Stammdaten der Versicherten, etwa Name, Geburtsdatum und Anschrift auf dem integrierten Chip verschlüsselt gespeichert werden. Somit bis auf das Passfoto kein Unterschied zu der alten Versichertenkarte. Aber auf lange Sicht dann später etwa Arztbriefe, Befunde, Notfalldaten.

Ausnahmen bei der Fotopflicht

Bei Kindern unter 15 Jahren ist ein Foto keine Pflicht. Ebenso bei Menschen, die pflegebedürftig oder bettlägerisch sind.

Wann ist die neue Gesundheitskarte voll einsatzfähig?

Obwohl die Einführung der neuen Karte schon für 2006 geplant war, sind mittlerweile Investionskosten von mehr als 500 Millionen Euro für die Karte entstanden. Aber an der Datensicherheit, Logistik und die Technik wird noch gearbeitet. Im Klartext heißt das, die geplanten Funktionen lassen noch mehrere Jahre auf sich warten.

Für Kassenpatienten – aber wie und wo

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Wir hier in der Redaktion von www.apo-vital.de haben von einigen Lesern die Anfrage erhalten, warum und wieso ihre Krankenkasse eine naturheilkundliche Behandlung ablehnt. Sie sind von der gesunden und doch sanften Wirkung der Naturheilkunde absolut überzeugt. Sie sehen nicht ein, dass Sie sich mit „chemischen“ Keulen und Verfahren nicht vollpumpen lassen wollen.

Obwohl die von Ihnen angedachten naturheilkundlichen Behandlungen zum Teil auch noch billiger als die normalen medizinischen Methoden und Abrechnungen sind, müssen Sie Ihren eigenen Geldbeutel strapazieren.

Dschungel der Krankenkassenleistungen


Wir haben nachgefragt: die Erstattungsmöglichkeiten im Bereich der Naturheilkunde werden von den Krankenkassen sehr unterschiedlich gehandhabt und jede Kasse unterscheidet sich auch in dem jeweiligen Leistungsspektrum.

Unterschiede gibt es bei diesen Therapien:
Phytotherapie
Homöopathie
Akupunktur
Osteopathie
Eigenblutbehandlung
Balneotherapie
alternative Krebsbehandlungen
Bachblütentherapie
autogenes Training


Gesundheitsvorsorge – Hilfe mit Geld von Kassen

Weitere Unterschiede gibt es von Bundesland zu Bandesland, wo die einzelnen Kassen ihren Sitz haben. Auf jeden Fall informieren Sie sich hier über die regionalen Unterschiede der einzelnen Kassen genau. Auch im Bereich der Gesundheitsvorsorge werden von den gesetzlichen Krankenkassen viele Programme zur Gesundheitsvorsorge mit Geldbeträgen von einigen Hundert Euros unterstützend gezahlt.

Akupunktur und Homöopathie

Hier erstatten die meisten Krankenkassen bei chronischen Kopf-,Rücken- oder Gelenkschmerzen mit Akupunktur bis zu 10 Behandlungen im Jahr. Im Bereich der Homöopathie werden von den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und den Ersatzkassen lediglich die Erstgespräche bezahlt, die Betriebskrankenkassen(BKK) machen dies nur in Einzelfällen.


Sie wollen vom Heilpraktiker behandelt werden?

Eine generelle Übernahme der Kosten von Heilpraktiker-Behandlungen oder von einem naturheilkundlichen Arzt ist durch die gesetzliche Krankenkasse nicht vorgesehen. Wollen Sie sich hier regelmäßig naturheilkundlich behandeln lassen, sollten Sie auf alle Fälle eine Zusatzversicherung abschließen.

Überprüfen Sie die Leistungen der einzelnen Zusatzversicherungen bei
deren Leistungskatalogen genau, ob nicht nur nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker sondern auch für Ärzte erstattet wird, ob auch naturheilkundliche Medikamente darunter fallen, ob auch – und dies ist ganz wichtig – bis zu welchem Satz der Gebührenordnungen erstattet wird. Denn diese Gelderstattungskosten können, wenn Sie einen einfachen Satz der Gebührenordnung mit der Zusatzversicherung vereinbaren, bei Ihnen ganz schön „ins Geld“ gehen.


Um all das für Sie so kostengünstig wie möglich zu gestalten, unser Rat: holen Sie sich umfassende Informationen bei jeder einzelnen Kasse ein. Es lohnt sich, denn ansonsten kann der sanfte Behandlungsweg sehr steinig werden.

Fast 56 Prozent sparen bei Zahnersatz

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes ist es erlaubt und rechtens, dass Zahnärzte auf einen von Patienten in dem Portal „www.2te-ZahnarztMeinung“eingestellten Heil- und Kostenplan ebenfalls ein Angebot der Behandlung abgeben und damit nicht gegen die Berufsordnung verstoßen.

Durch diesen in der Regel regionalen Wettbewerb der Zahnärzte können so vom Patienten im Schnitt fast 56 Prozent ihres Eigenanteils gespart werden. Und das alles „made in Germany“ – also deutsche Qualitätsarbeit.

Weil zwei Zahnärzte aus Bayern, die in dieser Handhabe ein gesetzwidriges Verhalten ihrer Kollegen sahen und dagegen klagten, landete diese Sache bis zum Bundesgerichtshof.

Die Richter urteilten, dass hier kein gesetzwidriges Verhalten der teilnehmenden Zahnärzte vorliege und diese nicht gegen ihre Berufsordnung verstießen, wie das die klagenden Zahnärzte sahen.  Somit helfe das Portal den Patienten, sich einen Marktüberblick zu verschaffen.

Patienten können sehr viel Geld sparen

Wir von www.apo-vital.de haben nachrecherchiert: über 20 Tausend Patienten wurden von 150 Zahnärzten, die in diesem Portal registriert sind, behandelt.

Damit ein hoher Qualitätsstandard der Behandlung gewährleistet ist, können Patienten die erbrachten Leistungen ihrer Zahnärzte beurteilen und ins Internet stellen. Selbst der ARD-Ratgeber Recht informierte darüber.

Viele Krankenkassen kooperieren mit dem Portal „2te-ZahnarztMeinung.de“ und bieten den ansonsten gebührenpflichtigen Service, der sich von der eingestellten Gesamtsumme des Heil- und Kostenplanes/Kostenvoranschlag berechnet, kostenlos an. Die teilnehmenden Krankenkassen sind dort aufgelistet.

Somit lohnt es sich ganz besonders, eine zweite Meinung über eine anstehende Zahnarzt-Behandlung einzuholen und dabei viel Geld zu sparen.

 

 

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Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt, dass Kosten, die bei der Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte oder bei der Verordnung von Arzneimitteln entstehen, auch weiterhin von den Krankenkassen getragen werden. Hierbei müssen die Patienten nicht in finanzieller Vorleistung treten.

 

Seit dem 1. Januar 2011 ermöglicht das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) die Versorgung mit Arzneimitteln im Rahmen der Kostenerstattung im Einzelfall.

D.h. Versicherte haben die Möglichkeit, ein anderes als das Rabattpräparat ihrer Krankenkasse zu wählen, obwohl Apothekerinnen und Apotheker angehalten sind, nur die Medikamente abzugeben, für die die jeweilige Krankenkasse Rabattverträge mit den Arzneimittelherstellern abgeschlossen hat.

Aber auf jeden Fall ist Vorsicht geboten, denn die Krankenkassen dürfen in diesen Fällen höchstens die Kosten erstatten, die sie bei einer Sachleistung übernehmen müssten.

Das wiederum bedeutet, etwaige Mehrkosten, die mit der Wahl eines Wunschpräparates verbunden sind, müssen die Versicherten selbst tragen. Im Einzelfall kann dies bedeuten, dass auch nur ein Bruchteil der entstandenen Kosten von der Krankenkasse übernommen wird.

Verschiedene Krankenkassen räumen den Versicherten die Auswahl zwischen mindestens drei rabattierten Präparaten ein. Demzufolge braucht nicht unbedingt ein Arzneimittel der Rabattvertragspartner gegen ein anderes Wunsch-Arzneimittel ausgetauscht werden.

Bei einer bestehenden Unverträglichkeit gegen das Rabattarzneimittel kann der behandelnde Arzt ein anderes Produkt verordnen.

Abrechnungswege

In der Arztpraxis erhält man zunächst ein normales Kassenrezept. Sollte nun der Wunsch bestehen, das verordnete Arzneimittel gegen ein anderes Medikament mit gleichem Wirkstoff, das mit dem verordneten in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, auszutauschen, muss dies in der Apotheke mitgeteilt werden.

Daraufhin wird das gewünschte Medikament ausgehändigt. Gleichzeitig erhält man eine Kopie des Rezeptes zurück nebst einer Rechnung, die man in voller Höhe bezahlen musss. Diese Unterlagen müssen dann in der Geschäftsstelle der Krankenkasse – unter Angabe der Bankverbindung – abgegeben werden.

Jetzt ermittelt die Krankenkasse die Kosten, die bei einem rabattierten Arzneimittel angefallen wären. Anschließend erhält man dann mit einem erläuternden Schreiben die Kosten erstattet.

Somit hat der Gesetzgeber mit der Mehrkostenregelung bei Arzneimitteln für gesetzlich Krankenversicherte die Wahlmöglichkeit geschaffen, sich bewusst für ein bestimmtes Medikament zu entscheiden.

Da dies „ins Geld gehen“ kann, sollte der Versicherte auf jeden Fall zunächst bei seiner Krankenkasse nachfragen, welche Kosten bei einer Austauschaktion anfallen können.

Bei weiteren Fragen hierzu haben die Krankenkassen „Arzneimittel-Telefone“ geschaltet.

 

Für alle die sich privat versichern können oder wollen: hier gilt es, die Krankenkassentarife vergleichen, wechseln und Prämien mitnehmen. Unser Tipp:

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