Artikel-Schlagworte: „Organspende“

Tag der Organspende am 4. Juni

Es ist wirklich eine Herzenssache. Die Organspende, die Lebensjahre schenken kann. Wie viele Jahre es sind? Man weiß es nicht genau. Aber eine Zahl weiß man genau: 125.233 Organe wurden seit 1963 in Deutschland transplantiert. Und das bedeutet: Betroffene, die ein Organ gespendet bekamen, erhielten nicht nur die Chance zu überleben, sondern auch länger zu leben.

Großer Informationstag in München

Wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation mitteilt, wird der Tag der Organspende am 4. Juni in München mit einer Großveranstaltung  auf dem Marienplatz gefeiert. Zahlreiche Entscheidungshilfen werden angeboten: Talkrunden mit Experten, Informationsstände und riesige Organmodelle, individuelle Gesprächsmöglichkeiten und Angebote zur Diskussion. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe macht deshalb deutlich: „Der Tag der Organspende erinnert uns jedes Jahr an ein lebenswichtiges Thema: Organspende rettet Leben! Ich wünsche mir daher, dass sich immer mehr Menschen mit dem Thema Organspende befassen und mit ihren Familien und im Freundeskreis darüber sprechen. Am besten ist es, eine persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis festzuhalten. Das schafft nicht nur im Ernstfall Klarheit und Sicherheit. Es hilft auch, das Geschenk des Lebens weiterzugeben, wenn es darauf ankommt.“


Die Situation der Organspende und Transplantation ist hier in Deutschland nach wie vor angespannt.  Über 10000 Patienten stehen auf der Warteliste für ein Organ.

Ebenfalls ist dieser Tag der Organspende für die Patientenverbände auch wichtig, es ist ein Tag des Dankes. „Für uns Organtransplantierte ist das geschenkte Organ zu jeder Zeit etwas ganz Besonderes, ein Akt der Nächstenliebe.“ Seit 34 Jahren machen Patientenverbände und weitere Institutionen immer am ersten Samstag im Juni bundesweit auf das Thema Organspende aufmerksam.

Organspenden in 2010 gesunken

Fuers-leben De in
 

Aktuelle Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zeigen, dass, wenn die Angehörigen vom Organspenderwilligen nicht vorher informiert wurden, in vier von zehn Fällen aus dem Gefühl der Unsicherheit heraus von diesen eine Organspende abgelehnt wurde.

Laut Umfragen geben zwar 20 Prozent der Deutschen an, einen Organspendeausweis zu besitzen, aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Denn nur sieben Prozent haben ihre Entscheidung zur Organspende – also zu ihren Lebzeiten – schriftlich hinterlegt.

Da auch die Ärzte in den Krankenhäusern auf den Intensivstationen auf diese Art von Gesprächen nicht immer optimal vorbereitet sind, sollen jetzt von der DSO eingesetzte DSO-Koordinatoren in gemeinsamen Gesprächen mit den Familienmitgliedern umfassende Informationen zur Organspende und zur Transplantation vermitteln.

Prof. Dr. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der DSO, sagt hierzu: „es ist unerlässlich, die Koordinatoren und Ärzte gleichermaßen auf diese emotional belastende Situation vorzubereiten – vor allem im Sinne der Angehörigen, die in dieser schwierigen Situation nicht allein gelassen werden dürfen.“

Hierzu werden bundesweit Krankenhäusern, so die Pressemitteilung v. 30.01.12 der DSO, Workshops zu diesem Thema angeboten. Weiterhin bieten die Koordinatoren Kontaktmöglichkeiten bei auftretenden Fragen, anonymisierte Informationen über die Empfänger der Organe oder auch Angehörigentreffen an.

Bundesweit warten 12.000 Menschen auf Organspende

Fuers-leben De in  

Wie aus den Zahlen der DSO hervorgeht, ist die Zahl derjenigen, die nach ihrem Tod Organe gespendet und damit schwerkranken Menschen geholfen haben, im Vergleich zum Vorjahr um 7,4 Prozent auf 1200 Organspenden gesunken. Das sind 96 Spender weniger.

Bundesweit warten immer noch rund 12.000 Patientinnen und Patienten auf ein lebenrettendes Organ. Es zeigt sich, dass die Menschen für eine Organspende oder Transplantation die hierfür notwendigen Informationen brauchen, um eine richtige Entscheidung zu treffen.

„Fürs Leben – für Organspende“ wirbt für mehr Spendebereitschaft

Stiftung FÜRS LEBEN setzt auf Patientenschicksale und Aufklärung

Ausweis Ausf C3 BCllen2 15x10cm-e1311423704860 in Bild:DSO/J.Rey
Mit „FÜRS LEBEN. FÜR ORGANSPENDE.“ hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die große bundesweite Initiative für Organspende ins Leben gerufen. Prominente Schirmherrin ist Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die FÜRS LEBEN mit den Worten unterstützt: „Die Entscheidung für eine Organspende ist die Entscheidung für das Weiterleben eines Mitmenschen.“

Da es in erster Linie die informierten und aufgeklärten Menschen sind, die einer Organspende zustimmen, sieht die Initiative den Schlüssel für eine höhere Spendebereitschaft in einer breiten und langfristig angelegten Informationskampagne, die die Menschen emotional berührt und gleichzeitig die Erfolge der Transplantationsmedizin erlebbar macht. Die Leitidee dabei ist, das Leben als ein Geschenk zu begreifen und in diesem Sinne weiterzugeben.

FÜRS LEBEN hat es sich zum Ziel gemacht, möglichst viele Menschen zu motivieren, sich mit diesem wichtigen Thema auseinander zu setzen, darüber nachzudenken und eine Entscheidung zu treffen.

Lebensrettende Organspende

Rund 4.000 Menschen konnte im vergangenen Jahr mit einer Transplantation geholfen werden, aber dreimal so viele Patienten warten immer noch auf eine lebensrettende Organspende. Zwar würden laut aktueller Kantar-Health-Umfrage im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung knapp drei Viertel der Deutschen nach dem Tod ihre Organe spenden. Trotzdem haben nur 25 Prozent der Befragten einen Organspendeausweis. Rund 50 Prozent fühlen sich nicht genügend informiert, um überhaupt eine Entscheidung zu treffen. Über die Initiative soll das Thema jetzt gemeinsam mit Partnern und Unterstützern verstärkt in die Öffentlichkeit getragen werden.

Im Juni 2008 startete FÜRS LEBEN mit einer Großflächenkampagne in 17 großen Städten. Gleichzeitig ging das Internetportal www.fuers-leben.de als zentrale und interaktiv angelegte Informationsplattform online. Der Fokus liegt auf authentischen Geschichten, die die Patienten und Angehörigen zu den Hauptakteuren der Kommunikation machen. Sie berichten aus ihrem Leben und verleihen damit den Menschen hinter den Zahlen und Statistiken ein Gesicht. Ihre gemeinsame Botschaft lautet: Ein „Ja“ im Organspendeausweis hilft Leben zu retten.

Ein Ja im Spendeausweis

„FÜRS LEBEN. FÜR ORGANSPENDE.“ wird mit vielen Online-Kampagnen, Medienkooperationen, Aktionen und Veranstaltungen weitergeführt.  Im Juli 2009 wurde die Initiative in eine eigenständige und unabhängige Stiftung FÜRS LEBEN unter Treuhandschaft der DSO überführt. Auch wir schließen uns mit unserem Gesundheitsportal www.apo-vital.de dieser Aktion an. Machen auch Sie mit bei dieser Kampagne „Leben zu retten durch eine Organspende“. Oder geben Sie diese Informationen an Ihre Freunde oder Bekannten weiter.

Können Sie sich das vorstellen? Jeden Tag Tabletten, Inhalationen, dann Infusionen, mehrmals in der Woche zur Dialyse, geschwächtes Immunsystem, körperlicher Zerfall mit Warten auf ein Ersatzorgan, weil das eigene nicht mehr funktioniert? Die Leber als Entgiftungsorgan zur Reinigung von schädigenden Stoffwechselprozessen nicht mehr arbeiten kann? Der nahende Tod abzusehen ist?
Organspendeausweis in

Vergebliches Warten auf ein Ersatzorgan

Jeden Tag sterben in Deutschland Menschen, die vergeblich auf ein Spenderorgan warten. Warum aber füllen nur 25% der Menschen hierzulande einen Organspendeausweis aus, obwohl 75% zu einer Spende bereit wären? Sind es Informationsdefizite ob der verschiedenen Zustimmungs-, Widerspruchs- oder Entscheidungsregelungen, die uns ängstigen, die entscheidenden Schritte zu tun?

Chance auf ein neues Leben

Die Medizin kann schwerkranken Menschen durch eine Organtransplantation die Chance auf ein neues Leben eröffnen. Vorausgesetzt, es gibt genügend Menschen, die zu einer Organspende bereit sind. Deshalb ist es wichtig, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen, eine Entscheidung zu treffen und diese zu dokumentieren.

Was wird gespendet?

Auf dem Organspendeausweis kann jeder seine Erklärung zur Organspende für den Todesfall schriftlich dokumentieren. Sie können einer Spende von Organen und Geweben uneingeschränkt zustimmen oder die Spende beschränken: entweder bestimmte Organe und Gewebe von der Spende ausschließen oder nur bestimmte Organe und Gewebe spenden. Außerdem ist es möglich, einer Spende generell zu widersprechen.

Wer entscheidet über eine Organspende?

Wer die Entscheidung nicht selbst oder nicht sofort treffen will, kann sie auf eine andere Person übertragen, zum Beispiel auf den Ehepartner, einen guten Freund oder eine sonstige Vertrauensperson. Um den eigenen Willen unmissverständlich auszudrücken, sollte nur eine der fünf verschiedenen Erklärungsmöglichkeiten angekreuzt werden. In der Zeile „Anmerkungen/Besondere Hinweise“ können Sie zum Beispiel eine Person benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll, etwa weil sie über ihre Entscheidung informiert ist, oder auf eine Erkrankung hinweisen, die für die Spende von Bedeutung sein könnte.

Welche Organe?

Folgende Organe können derzeit nach dem Tod gespendet und übertragen werden: Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm und Teile der Haut (Organe).

Welche Gewebe?

Folgende Gewebe können gespendet werden: Hornhaut der Augen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen (Gewebe).

Welche Altersgrenze?

Es gibt keine feste Altersgrenze für eine Organspende. Ob gespendete Organe und Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, ist erst im Todesfall medizinisch zu beurteilen. Wichtig ist dabei nicht das kalendarische Alter des Spenders, sonders das biologische Alter seiner Organe und Gewebe. Es ist deshalb nicht erforderlich, sich ärztlich untersuchen zu lassen, wenn Sie nach dem Tod Organe und Gewebe spenden und dies dokumentieren möchten.
Ist eine Organspende möglich, wenn gleichzeitig eine Patientenverfügung existiert?
Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren.

Vom Bundesministerium der Justiz gibt es dazu ausformulierte Textvorschläge. Möglich ist z.B. „Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. (ggf. Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.“

Welche Regelungen gelten im europäischen Ausland?

Die Organspende ist in den verschiedenen europäischen Staaten unterschiedlich geregelt. In Deutschland, wie beispielsweise auch in Dänemark, Griechenland und Großbritannien, gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet, dass jeder Einzelne für sich entscheidet, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte. Der persönliche Wille wird in jedem Fall akzeptiert. Für den Fall, dass keine Entscheidung bekannt ist, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.
In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, Italien, Spanien und Slowenien, gilt die Widerspruchslösung. Hier wird erwartet, dass jeder, der eine Organspende für sich ablehnt, zu Lebzeiten seinen Widerspruch dokumentiert. Ist dies nicht geschehen, kann nach Feststellung des Todes eine Organentnahme durchgeführt werden.

Sinnvolle Information an Angehörige

Wie die Organspende auch geregelt ist: Um sicherzustellen, dass der eigene Wille berücksichtigt wird, ist es sinnvoll, seine persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren und den Angehörigen mitzuteilen.

Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, empfiehlt es sich, ein übersetztes Beiblatt (s. u.) zum Organspendeausweis in neun Sprachen mitzuführen. Es kann in Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Ungarisch herunter geladen werden. Dort ist auch ein Organspendeausweis in Türkisch zu finden. Eine Übersicht über die geltenden Regelungen in den verschiedenen europäischen Ländern sowie weitere Informationen zur Organspende finden Sie hier.
(Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.bzga.de)

Informationen zur Lebendspende

Bestimmte Organe oder Organteile können bereits zu Lebzeiten gespendet werden. So kann ein gesunder Mensch mit guter Nierenfunktion eine Niere spenden, ohne Beeinträchtigungen durch das Fehlen des Organs befürchten zu müssen. Die verbliebene Niere kompensiert den Ausfall. Ebenso kann ein Teil der Leber zur Transplantation entnommen werden.

Dennoch muss eine Lebendspende sorgfältig überdacht werden, da es sich um einen chirurgischen Eingriff an einem gesunden Menschen ausschließlich zum Wohle eines anderen handelt. Der Eingriff stellt für den Spender ein medizinisches Risiko dar, wenn auch insbesondere bei der Niere ein geringes. Auch dürfen Zwang, psychische Abhängigkeit oder finanzielle Anreize keine Rolle spielen.

Transplantationsgesetz

Der Gesetzesgeber hat mit dem Transplantationsgesetz den rechtlichen Rahmen für die Lebendspende geschaffen. Dadurch wird sichergestellt, dass sie nur auf freiwilliger Basis und mit möglichst geringem medizinischen Risiko für den Spender erfolgt. Lebendspenden sind nur unter nahen Verwandten und einander persönlich eng verbundenen Personen zulässig.

Die Zahl der Lebendspenden hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Ursachen sind die rechtliche Sicherheit durch das Gesetz sowie die guten internationalen Ergebnisse. Auch der Mangel an Organspenden nach dem Tode sowie der steigende Bedarf an Transplantationen hat die Entwicklung der Lebendspende begünstigt.

Der Ablauf einer Organspende:

1. Zwei Fachärzte stellen den Hirntod fest
Eine massive, akute Hirnschädigung – zum Beispiel durch Hirnblutung oder Unfall – kann auch bei Einsatz aller intensivmedizinischen und operativen Möglichkeiten zum Tod des Patienten führen. Der nachgewiesene Ausfall des gesamten Gehirns, der Hirntod, ist das sichere innere Todeszeichen des Menschen. Zwei Experten stellen dazu unabhängig voneinander den vollständigen und irreversiblen Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes fest. Die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) vermittelt bei Bedarf unabhängige Fachärzte, die die Hirntod-Diagnostik nach den Richtlinien der Bundesärztekammer durchführen. Der Hirntod ist die medizinische Voraussetzung für eine Organspende.

2. Frage nach der Einwilligung zur Organentnahme
Die Frage nach der Entscheidung zur Organspende durch den Verstorbenen gilt als weitere unabdingbare (rechtliche) Voraussetzung für eine Organentnahme. Liegt keine schriftliche Verfügung – zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises – vor, werden die nächsten Angehörigen nach dem bekannten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt. Bei diesen Gesprächen unterstützt die DSO die Ärzte im Krankenhaus und steht den Angehörigen zur Seite.

3. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen
Zum Schutz der Organempfänger veranlasst die DSO(Deutsche Stiftung Organtransplantation) die notwendigen Laboruntersuchungen. Dabei wird geklärt, ob bei dem Verstorbenen, also dem Organspender, Infektionen oder Tumorerkrankungen vorliegen, die den Organempfänger gefährden könnten. Trotz umfassender Maßnahmen zum Empfängerschutz kann ein Restrisiko für den Empfänger nicht ausgeschlossen werden.

4. Die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) informiert die internationale Organvermittlungsstelle Eurotransplant (ET)
Die DSO übermittelt ET und den Transplantationszentren alle erforderlichen Daten, so dass ET nach dem „passenden“ Empfänger suchen und die Vermittlung der gespendeten Organ einleiten kann.

5. Organentnahme und Versorgung des Leichnams
Die DSO organisiert in Absprache mit dem Krankenhaus und den entsprechenden Transplantationszentren die Organentnahme. Bei und nach der Operation ist der pietätvolle Umgang mit dem Verstorbenen selbstverständlich. Der Leichnam wird nach der Organspende für eine Aufbahrung vorbereitet und kann anschließend bestattet werden.

6. Organtransport zum Organempfänger in das Transplantationszentrum
Die Organe werden sorgfältig verpackt und aufbewahrt und zügig zu den entsprechenden Transplantationszentren transportiert. Die DSO koordiniert die dafür notwendige Logistik und stellt den reibungslosen Ablauf sicher. Im Transplantationszentrum werden die Organe in Empfang genommen. Hier endet die Aufgabe der DSO im Organspendeprozess.
Text: Ablauf einer Organspende übernommen von: Deutsche Stiftung Organtransplantation – Koordinierung: Organspende

Das deutsche Transplantationsgesetz

Das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) ist seit 1. Dezember 1997 in Kraft. Im Juli 1997 war es vom Deutschen Bundestag mit einer großen Mehrheit verabschiedet worden. Es regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tode oder zu Lebzeiten gespendet werden.

Das TPG sieht eine „erweiterte Zustimmungslösung“ vor, wie sie in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern bereits Gesetz ist: Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten hat Vorrang. Ist er nicht dokumentiert oder bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen auf der Grundlage des mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.

Rolf-a8-1-e1309008916499 in Aus diesem Grunde ist es wichtig, seinen eigenen Willen auch den nächsten Angehörigen kundzutun, um anderen kranken Menschen mit seinem Spenderorgan ein zweites Leben zu geben. Ich selbst habe einen Organspendeausweis – Sie auch?